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BFH Urteil v. - IX R 67/81 BStBl 1986 II S. 340

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3

Vergütung für die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts gehört zu den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Die Vergütung für ein dingliches Vorkaufsrecht, das der Vermieter dem Mieter zur Stärkung seiner Mieterposition im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung einräumt, ist nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 340
GAAAA-92158

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