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BFH Urteil v. - II R 247/81 BStBl 1986 II S. 3

Gesetze: BewG i. d. F. des VStRG § 69 Abs. 3

Hofstelle ist die Summe der katastermäßig ausgewiesenen oder sonst abzugrenzenden Hof- und Gebäudeflächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Leitsatz

Die Hofstelle erfaßt die katastermäßig ausgewiesenen oder sonst abzugrenzenden Hof- und Gebäudeflächen. Die um das mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaute Grundstück liegenden Grundflächen sind "andere Flächen" i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 3
YAAAA-92152

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