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BFH Urteil v. - IX R 2/80 BStBl 1986 II S. 284

Gesetze: EStG 1971 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1971 § 11 Abs. 2 Satz 1StÄndG 1973 Art. 1 Nr. 3 und Nr. 5aStAnpG § 6

Vorausbezahlte Schuldzinsen als Sonderausgaben

Leitsatz

Im Jahre 1973 vorausbezahlte, aber erst im Jahre 1974 fällige Schuldzinsen sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit in der Vorauszahlung kein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts liegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 284
HAAAA-92149

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