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Verfahrensrecht | Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau (FG)
Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern er dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen (, NZB anhängig, BFH-Az. XI B 93/22).
Sachverhalt: Der Beklagte führte am bei der Klägerin, einer GmbH, eine Kassen-Nachschau gem. § 146b AO durch. Der Umfang der Nachschau beinhaltete die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Die von den Prüfern erbetenen Aufzeichnungen stellten die Mitarbeiter der Klägerin den Prüfern nicht zur Verfügung. Sie begründeten dies damit, dass diese Unterlagen ...