Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Stipendium während der Corona-Pandemie (FG)
Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle sind nicht von der Einkommensteuer befreit ().
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 44 EStG sind u.a. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden unter bestimmten weiteren Voraussetzungen steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger hatte ein Stipendium erhalten, das aus einem Sofort-Hilfepaket stammte, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden sollten. Die Mittel dienten insbesondere dazu, das Kulturleben während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten. Die Antragst...