Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt - Pilot ist in Betrieb des Unternehmens eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig
Leitsatz
Ein Pilot, der nicht über ein eigenes Flugzeug verfügt und dessen Tätigkeit nach Übernahme eines Flugauftrags sich von einem angestellten Flugzeugführer nicht wesentlich unterscheidet, ist abhängig beschäftigt.
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann außer durch Einzelanweisungen während des Auftrags auch durch vorab in einem Rahmendienstvertrag getroffene generelle Festlegungen ausgeübt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:LSGHE:2022:0929.L8BA65.21.00
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 24 Nr. 49 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2023 S. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2023 S. 19 TAAAJ-30363
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