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Entlastung oder Arbeitgeberbelastung durch die Inflationsausgleichsprämie?
Steuerbefreite Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11c EStG n.F.
Der Inflation ist in Folge der zahlreichen Krisenherde der Gegenwart nunmehr tagtäglich kaum zu entkommen. Der Gesetzgeber gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern daher die hilfreiche Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu gewähren. Ob dieses jedoch eher Fluch oder Segen ist und der Auftakt zu einer galoppierenden Inflationslage durch Aktivierung der Preisspirale wird, bleibt zu beobachten. Die Inflationsausgleichsprämie ist hierbei Teil des sog. dritten Entlastungspakets und kann vom bis zum gewährt werden.
I. Gesetzgeberische Maßnahmenpakete
1. Inflationsausgleichsgesetz
Aufgrund eines vergangenen Beschlusses des Deutschen Bundestags (vgl. BT-Drucks. 17/9201) legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (sog. Existenzminimumbericht) sowie einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (sog. Steuerprogressionsbericht) vor. Anhand der aktuellen Projektionsdaten ist absehbar, dass für die Jahre 2023 und 2024 für Erwa...