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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen
(1) Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. (2) Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein (Bezug: § 4 Nr. 14, Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Nr. 22 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL).
Der BFH hat in der Vergangenheit bereits ausdrücklich entschieden, dass Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL auch Unterrichtseinheiten erfasst, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen, so dass danach auch Supervisionsleistungen steuerfrei sein können (, NWB FAAAE-66342, BFHE 245 S. 391, Rz. 19 f., und vom - V R 66/17, NWB SAAAH-11881, BFH/NV 2019 S. 593, Rz. 10). Im Urteilsfall ha...