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BFH 29.06.2022 X R 33/20, StuB 1/2023 S. 52

Einkommensteuer | Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

(1) Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht S. 53dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. (2) Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an , NWB BAAAA-96986, BStBl 2002 II S. 130, unter II.1.). (3) Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben (Bezug: § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 BewG; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; § 118 Abs. 2 FGO; § 1361 BGB).

Praxishinweise

(1) Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 EStG zählen zu den Sonderausgaben die Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an den gesc...BStBl 1992 II S. 1009BStBl 1996 II S. 214

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