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BFH 16.11.2022 X B 46/22, StuB 1/2023 S. 52

Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage

Der dauerdefizitäre Betrieb einer Photovoltaikanlage schließt die bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht aus, wenn die Hinnahme der Verluste auf dem Motiv des Stpfl. beruht, durch die emissionsfreie Erzeugung von Strom für das öffentliche Netz einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG; Art. 20a GG; § 115 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

(1) Im Jahr 2006 installierten die Kläger, ein Ehepaar, auf dem Dach ihres zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage. Die Anschaffungskosten von gut 23.000 € finanzierten die Kläger fremd. Den erzeugten Strom speisten sie vollständig ins öffentliche Netz ein. Sie erlitten in den Jahren 2006 bis 2018 aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage durchgängig Verluste, da die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgele...