Abgrenzung der Grundstücksarten "Einfamilienhäuser" und "Zweifamilienhäuser" zu "gemischtgenutzten Grundstücken"
Leitsatz
1. Zur Abgrenzung der Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhaus zu gemischtgenutzten Grundstücken.
2. Weist das äußere Erscheinungsbild eines Grundstücks Merkmale auf, die die gewerbliche Mitbenutzung deutlich in den Vordergrund rücken und damit dem Grundstück das Gepräge geben, so kommt es auf das Verhältnis der gewerblich genutzten Fläche zur Wohnfläche in Gebäuden oder Gebäudeteilen grundsätzlich nicht mehr an. Der inneren baulichen Gestaltung kommt in diesem Zusammenhang nur noch nachrangige Bedeutung zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 173 LAAAA-92126
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