Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG
Leitsatz
Auch nach einer Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG können einem Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, nach den Grundsätzen der Entscheidung des (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) einkommensteuerrechtlich zuzurechnen sein, wenn im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht auszuschließen ist, daß der Konkurs nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben und die KG fortgesetzt wird.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 136 DAAAA-92120
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