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Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
Die Entstehung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich an die Ausführung von Leistungen gebunden. Aufgrund der Vielzahl an Vorschriften zu Steuersätzen, Rechnungsstellung und Steuerschuldnerschaft können in einer Rechnung Umsatzsteuerbeträge in falscher Höhe oder von einer nicht dazu berechtigten Person ausgewiesen werden. Für diese Fallgestaltungen enthält § 14c UStG einen Ersatztatbestand zur Entstehung der Umsatzsteuer. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über die Hintergründe, Voraussetzungen und Folgen eines falschen Steuerausweises in der Rechnung durch Unternehmer und Nichtunternehmer.
Allgemeines
Die Erhebung der Umsatzsteuer vollzieht sich als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung. Das heißt, dass auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette Umsatzsteuer erhoben wird und gleichzeitig die gezahlte Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen (= Vorsteuer) gegengerechnet werden kann. So zahlt jeder Unternehmer im Ergebnis nur die Umsatzsteuer, die auf seinen Anteil an der Wertschöpfung eines Produktes entfällt. Die schlussendliche Belastung mit Umsatzsteuer liegt beim Endverbraucher, der kein Unternehmer ist oder keine Vorsteuerabzugsberechtigung innehat.
Sofern nun das Syste...