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BFH Urteil v. - VIII R 324/82 BStBl 1985 II S. 92

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4KStG 1968 § 4 Abs. 1 Nr. 8

Beiträge an einen Berufsverband sind Betriebsausgaben, wenn die Ziele des Verbandes geeignet sind, dem Betrieb zu dienen

Leitsatz

Beitragszahlungen an eine Vereinigung, die als ,,Berufsverband ohne öffentlich-rechtlichen Charakter'' nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 KStG 1968 von der Körperschaftsteuer befreit ist, sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Ziele der Vereinigung geeignet sind, den Betrieb des Beitragszahlenden zu erhalten und zu fördern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 92
IAAAA-92114

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