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BFH Urteil v. - VI R 127/80 BStBl 1985 II S. 87

Gesetze: EStG 1975 § 9 Abs. 1 Nrn. 4 bis 6EStG 1975 § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für Universitätsstudium bei beurlaubtem Sanitätsoffiziers-Anwärter als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für das Studium der Zahnmedizin an einer Universität sind für einen zu diesem Zweck beurlaubten Sanitätsoffiziers-Anwärter, der ein steuerpflichtiges Ausbildungsgeld erhält, Werbungskosten im Rahmen des fortbestehenden Dienstverhältnisses zur Bundeswehr (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 87
EAAAA-92111

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