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Familienrecht | Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder (BMJ)
Zum tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (BGBl I S. 2130) in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Hierauf macht das Bundesjustizministerium (BMJ) aufmerksam,
Hintergrund: Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgehend von ihm wird auch die zur Berechnung des Kindesunterhalts in der Praxis gebräuchliche Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Mindestunterhalt ist somit auch maßgeblich für den Anspruch, den ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Die Höhe des Mindestunt...