Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Elektronische Klageerhebung beim Finanzgericht durch Steuerberater (FG)
Die elektronische Klageerhebung beim Finanzgericht durch Steuerberater ist ab dem grundsätzlich nur noch über das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) zulässig. Hierauf macht das FG Schleswig-Holstein aufmerksam.
Hintergrund: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften sind ab dem verpflichtet, Schriftsätze beim Finanzgericht in elektronischer Form über das beSt einzureichen. Die Pflicht zur elektronischen Einreichung folgt aus § 52d Satz 2 FGO und setzt das Vorliegen eines sicheren Übermittlungswegs nach § 52a Abs. 4 Nr. 2 FGO voraus. Ein solcher Übermittlungsweg steht den Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 86d, 86e, 157e StBerG ab dem mit dem beSt zur Verfügung, das von der B...