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BFH Urteil v. - IV R 210/83 BStBl 1985 II S. 695

Gesetze: UmwStG 1969 § 22UmwStG 1977 § 24

Zur Anwendung des § 24 UmwStG bei Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft

Leitsatz

§ 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG 1977) erfaßt nicht nur die Übertragung eines Einzelunternehmens oder Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils auf eine neu gegründete oder bestehende Personengesellschaft, sondern auch die Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 695
TAAAA-92106

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