Berücksichtigung der Verpflichtung zur Einzahlung der restlichen Stammeinlage bei Gewährung der Schachtelvergünstigung
Leitsatz
Ist bei der Ermittlung des Gewerbekapitals die Summe des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs und der Hinzurechnungen um den Wert einer Schachtelbeteiligung an einer inländischen GmbH zu kürzen (§ 12 Abs. 3 Nr. 2a GewStG), so ist eine Verpflichtung zur Einzahlung der restlichen Stammeinlage durch Hinzurechnung zu berücksichtigen, sofern der GmbH-Anteil im Einheitswert des gewerblichen Betriebs ,,brutto'', d.h. mit dem auf der Grundlage einer unterstellten Volleinzahlung des Stammkapitals ermittelten gemeinen Wert abzüglich der restlichen Einzahlungsverpflichtung enthalten ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 678 PAAAA-92103
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