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BFH Urteil v. - II R 211/82 BStBl 1985 II S. 653

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2

Berücksichtigung einer Gewinnabführungsvereinbarung bei der Bewertung der Anteile an einer Organgesellschaft

Leitsatz

Sind bei der Bewertung der Anteile an einer Organgesellschaft die aufgrund einer Gewinnabführungsvereinbarung an den Organträger abzuführenden Gewinne als eigene Gewinne der Organgesellschaft zu berücksichtigen, so bedürfen diese gegebenenfalls der Korrektur, wenn ihre Höhe wesentlich durch ungewöhnliche Verhältnisse beeinflußt worden ist, die ohne die Gewinnabführungsverpflichtung keinen Bestand hätten haben können.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 653
YAAAA-92097

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