Folgen der fehlenden Mitwirkung
einer auskunftspflichtigen Behörde - hier Agentur für Arbeit wegen
Kindergeld
Leitsatz
Der Umstand, dass eine Agentur für Arbeit aus nicht nachvollziehbaren
Gründen die zweimalige Anfrage (mit PZU !) des FG, ob ein Kind dort
als ausbildungsplatzsuchend gemeldet gewesen ist, unbeantwortet
lässt, kann nicht zulasten der Klägerseite gehen; der entsprechende
Klagevortrag, das Kind sei dort gemeldet gewesen, ist dann als zutreffend
zu unterstellen, wenn dem nach den Gesamtumständen des Falles keine
sonstigen Anhaltspunkte entgegenstehen.
Fundstelle(n): HAAAJ-29911
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