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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 1508/20

Gesetze: FGO § 58 Abs. 2

Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung

Leitsatz

  1. Kommt es im Falle einer ausländischen juristischen Person oder Gesellschaft nach dem maßgeblichen ausländischen Recht auf gesellschaftsinterne Vorgänge an, so trifft die juristische Person oder Gesellschaft eine Mitwirkungspflicht an der Feststellung, ob ein gesetzlicher Vertreter im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt.

  2. Unterzeichnet bei grundsätzlich gemeinschaftlicher Vertretungsbefugnis nur ein gesetzlicher Vertreter die Prozessvollmacht kann der andere gesetzlicher Vertreter die Klage genehmigen. Ohne Genehmigung ist die Klage nur zulässig, wenn die Alleinvertretungsberechtigung nachgewiesen ist. Die Vernehmung des anderen gesetzlichen Vertreters als Zeuge für die Erteilung der nach dem Gesellschaftsvertrag möglichen Erteilung einer Alleinvertretungsberechtigung des handelnden gesetzlichen Vertreters scheidet als Nachweis aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAJ-29895

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