Duldungsbescheid bei Kontoleihe: Bestimmtheitsgebot, Bezeichnung der
Gutschriften als angefochtene Rechtshandlungen
Leitsatz
Ein auf die geduldete Kontoüberlassung zugunsten des Steuerschuldners gestützter Duldungsbescheid gegen den Vollmachtgeber
und Kontoinhaber ist wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit rechtswidrig, wenn weder in dem Bescheid nebst Anlagen noch
in den darin in Bezug genommenen Unterlagen angegeben wird, welche auf Anweisung des Steuerschuldners von dessen Kunden vorgenommenen
Einzahlungen auf das Konto des Vollmachtgebers angefochten werden und der Bescheid daher die angefochtenen Rechtshandlungen
nicht erkennen lässt.
Fundstelle(n): NAAAJ-29893
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