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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 521/20

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 158 Abs 3 MarkenG, § 42 Abs 1 MarkenG vom , § 42 Abs 2 MarkenG vom

Markenbeschwerdeverfahren – „BTK“ (Wortmarke) / „TBK“ (Wortmarke) – Einrede der Nichtbenutzung – Benutzung der angegriffenen Marke in leicht veränderter Form – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - Verwechslungsgefahr im tenorierten Umfang

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:290922B30Wpat521.20.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-29791