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Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht
Im Jahr 2021 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die richtungweisende Entscheidung des BGH zu der Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Aktiengeschäfte und die Entscheidung des BVerfG zu der rechtlich zulässigen rückwirkenden Anordnung der Einziehung von Taterträgen.
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Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Aktiengeschäfte
[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Bei den sog. Cum-Ex-Aktiengeschäften verkauft der Veräußerer in zeitlicher Nähe zum Tag der Hauptversammlung, aber noch vor dessen Ablauf, Aktien mit Dividendenanspruch („Cum-Aktie“), die er nicht in seinem Bestand hat, sondern zur Erfüllung seiner Lieferpflicht innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten Frist im Rahmen eines Eindeckungsgeschäfts mit kürzerer Lieferfrist erst selbst noch besorgen muss (sog. Leerverkauf). Die Eindeckungsgeschäfte werden schuldrechtlich über Aktien abgeschlossen, die keinen Dividendenanspruch mehr beinhalten („Ex-Aktien“) und in den abgeurteilten Fällen regelmäßig aus dem Bestand von großen institutionellen Anlegern, den Stückegebern, stammen. Zur Kompensation dafür, dass die dem – den Kaufpreis für ein...