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Verfahrensrecht | Erweiterung einer Anschlussprüfung (BFH)
Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Rechtmäßigkeit der Erweiterung des Prüfungszeitraums einer BP.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.
Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.
Anmerkung von Prof. Dr. Alois Nacke, Richter im XI. Senat des BFH:
Die Entscheidung betrifft das Verfahrensr...