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Gesetzgebung | Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am der Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung zugestimmt (BR-Drucks. 559/22 (Beschluss)).
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) vom (BGBl. I S. 2056) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen bereitgestellt, die im Verhältnis zu solchen Staaten und Gebieten (Steuerhoheitsgebiete) Anwendung finden, die nach § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StAbwG werden das BMF und das BMWK ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, in der die Steuerhoheitsgebiete genannt sind, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, wenn sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen ...