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Einkommensteuer | Anteiliger Kaufpreis für einen Garten ist nicht in den Aufgabegewinn einzubeziehen (FG)
Ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis ist nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen (; rkr.).
Sachverhalt: Die Klägerinnen sind Erben eines Architekten, der sein Büro in seinem ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus unterhielt. Das Büro umfasste 22,62 % der Wohnfläche. Zum Grundstück gehört ein ca. 150 m² großer Garten, der im Jahr 1995 komplett ausgekoffert wurde und mit teuren Gewächsen ausgestattet worden war. Im Streitjahr 2014 veräußerte der Erblasser das Grundstück für 850.000 € und erklärte kurze Zeit später die Betriebsaufgabe. Nach dem notariellen Vertrag sollten vom Kaufpreis 70.000 € auf den Grund und Boden, 680.000 € auf d...