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BFH Urteil v. - IV R 114/82 BStBl 1985 II S. 492

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der Arbeitnehmerveranlagungsstelle bei unrichtiger Steuererklärung nicht zuzurechnen

Leitsatz

Bei Beurteilung der Frage, ob bestandskräftige Steuerbescheide wegen nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden dürfen, kommt es grundsätzlich auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 492
TAAAA-92064

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