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Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheitsbedingten Einschränkungen (FG)
Eine Arbeitnehmerin, die aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung
gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann, sondern
stattdessen zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit gehalten ist, ihrer
Berufstätigkeit in ihrem häuslichen Arbeitszimmer nachzugehen, kann die
Aufwendungen hierfür als Werbungskosten i. H. von höchstens 1.250 € im
Jahr steuerlich geltend machen (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: In dem Streitfall hatten die Kläger, ein zusammen veranlagtes Ehepaar, geltend gemacht, dass der Klägerin der betriebliche Arbeitsplatz nicht an allen Tagen „zur Verfügung gestanden habe“, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zumindest an eine...