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NWB BB 1/2023 S. 6

Kommunikation: Fax grundsätzlich nicht mehr zugelassen

Seit dem Jahr 2022 schreibt die Finanzgerichtsordnung vor, dass Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Schriftsätze, Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument an die Gerichte übermitteln müssen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind lediglich dann möglich, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich ist und dieser Umstand glaubhaft gemacht werden kann. Das hat der BFH entschieden. Unternehmer sollten sich darauf einstellen, dass dieses Gebot sukzessive ausgeweitet wird und bald alle Gewerbetreibenden betrifft.