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BFH Urteil v. - IV R 151/81 BStBl 1985 II S. 47

Gesetze: EStG 1975 § 7a Abs. 9

Das Verzeichnis i. S. des § 7a Abs. 8 EStG kann auch noch bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen erstellt werden

Leitsatz

Die Voraussetzungen des nach § 7a Abs. 9 EStG 1975 zu führenden Verzeichnisses sind auch dann erfüllt, wenn es erst im Zeitpunkt der Geltendmachung der erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen erstellt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 47
FAAAA-92060

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