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NWB BB 1/2023 S. 6

Insolvenzen: Temporäre Erleichterungen bis Ende 2023

Das Bundeskabinett hat die Einführung eines Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen. Die Änderungen, die bis zunächst Ende 2023 gelten, sollen Unternehmen helfen, besser durch die aktuell schwierige Lage mit stark steigenden Energie- und Rohstoffpreisen zu kommen. Ausführliche Informationen finden sich u. a. online unter https://go.nwb.de/xph00.

Literatur-Tipp

Römermann/Lolou, Temporäre Anpassungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht: Rettung vor den Auswirkungen der Krise an den Energiemärkten?, NWB Sanieren 11/2022 S. 324, NWB AAAAJ-27041

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