Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers
Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gehört nicht, daß Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern.
2. Ein unzumutbares Eindringen in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen liegt nicht vor, wenn dieser sich mit den Maßnahmen zur Aufklärung der tatsächlichen Nutzung des Raumes einverstanden erklärt hat.
3. Zur Schädlichkeit privater Mitbenutzung bei geringer beruflicher Nutzung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 467 IAAAA-92059
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