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Gesetzgebung | Hinweisgeberschutzgesetz (Bundestag)
Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ sollen vor Benachteiligungen geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am in 2./3. Lesung beschlossen.
Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3442; BT-Drucks. 20/3709; BT-Drucks. 20/4001 Nr. 1.2) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Hintergrund: Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweis...