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Gesetzgebung | Mehr Hinzuverdienst für Frührentner (Bundesrat)
Ab entfällt die
Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten
werden die Grenzen deutlich angehoben. Außerdem wird die Digitalisierung von
Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
verringern. Der Bundesrat hat am das 8. SGB IV-Änderungsgesetz
gebilligt.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.
Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet.
Digitalisierung von Meldeverfahren
Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betr...