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Online-Nachricht - Montag, 19.12.2022

Gesetzgebung | Solidaritätsbeitrag für fossile Energieunternehmen (Bundesrat)

Die EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung verpflichtet die Bundesregierung, bis Jahresende eine Abgabe für fossile Energieunternehmen einzuführen. Diese Abgabe soll die aktuellen Übergewinne der besagten Unternehmen erfassen. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe im Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt, Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.

Für fossile Energieunternehmen, die von der kriegsbedingten Preisentwicklung besonders stark profitieren, wird ein sogenannter EU-Energiekrisenbeitrag eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften. Den verbindlichen Rahmen dafür setzt die EU-Verordnung über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“.

Besagter Beitrag soll für 2022 und 2023 erhoben werden. Erfasst werden solle...

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