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Gesetzgebung | Solidaritätsbeitrag für fossile Energieunternehmen (Bundesrat)
Die EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung
verpflichtet die Bundesregierung, bis Jahresende eine Abgabe für fossile
Energieunternehmen einzuführen. Diese Abgabe soll die aktuellen Übergewinne der
besagten Unternehmen erfassen. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe im
Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt, Bundestag
und Bundesrat haben zugestimmt.
Für fossile Energieunternehmen, die von der kriegsbedingten Preisentwicklung besonders stark profitieren, wird ein sogenannter EU-Energiekrisenbeitrag eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften. Den verbindlichen Rahmen dafür setzt die EU-Verordnung über „Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“.
Besagter Beitrag soll für 2022 und 2023 erhoben werden. Erfasst werden solle...