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Gesetzgebung | Energiepreispauschale für Studierende (Bundesrat)
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten i. H. von 200 €. Nach dem Bundestag hat am auch der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 €. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.
Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen...