1. Einzelfall,
in dem eine für das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren erteilte
Vollmacht nicht auch die Vertretung im Steuerfestsetzungsverfahren
umfasst.
2. Wiedereinsetzung in die
Einspruchsfrist ist wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht
zu gewähren, wenn dem Steuerpflichtigen ein Haftungsbescheid persönlich zugestellt
wird, dieser aber dessen ungeachtet untätig bleibt und auch keine
Erkundigungen einholt, weil er fälschlicherweise davon ausgeht,
dass solche Bescheide wegen einer früher erteilten Vollmacht seinem
Rechtsanwalt zugestellt werden müssten bzw. dieser hierüber von
der Steuerbehörde informiert werden müsste.
Fundstelle(n): LAAAJ-29431
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