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BFH Urteil v. - VIII R 131/76 BStBl 1985 II S. 354

Gesetze: AO § 217StAnpG § 3 Abs. 1AO 1977 § 38AO 1977 § 78 Nr. 3AO 1977 § 162

Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist zulässig und bindend

Leitsatz

Im Steuerrecht - insbesondere in Schätzungssachen - ist eine "tatsächliche Verständigung" über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände zulässig und bindend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 354
LAAAA-92045

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