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BFH Urteil v. - VIII R 2/81 BStBl 1985 II S. 323

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2EStG § 24 Nr. 2

Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

1. Auch bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind Schuldzinsen für betrieblich begründete zurückbehaltene Verbindlichkeiten nachträgliche Betriebsausgaben, soweit der Veräußerungserlös und der Verwertungserlös aus zurückbehaltenen Aktivwerten nicht zur Schuldentilgung ausreicht.

2. Die Schuldzinsen sind - darüber hinausgehend - auch noch dann und so lange nachträgliche Betriebsausgaben, als der Schuldentilgung Auszahlungshindernisse hinsichtlich des Veräußerungserlöses, Verwertungshindernisse hinsichtlich der zurückbehaltenen Aktivwerte oder Rückzahlungshindernisse hinsichtlich der früheren Betriebsschulden entgegenstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 323
NAAAA-92040

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