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Online-Nachricht - Freitag, 16.12.2022

Betriebsprüfung | Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 (BMF)

Das BMF hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum bekannt gegeben ().

Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab gelten die in der Anlage des BMF-Schreibens aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im - (BStBl I 2022 Seite 583) angefügte Zuordnungstabelle.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (RD)