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BFH Urteil v. - III R 62/84 BStBl 1985 II S. 319

Gesetze: BewG 1965 § 75 Abs. 5 und 6

Zum bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff; Abgrenzung Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus

Leitsatz

Eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit im Sinn des (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) liegt nicht vor, wenn ein Wohnbereich von dem anderen lediglich durch verschließbare Türen getrennt ist und dadurch die Möglichkeit des ungehinderten Zugangs zwischen den Wohnbereichen vorhanden ist. Dabei ist unerheblich, ob der Zugang zu dem anderen Wohnbereich unmittelbar oder über Nebenräume besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 319
GAAAA-92038

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