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Umsatzsteuer | Abgabe von Medikamenten (BMF)
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG bei der Abgabe von Medikamenten Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 UStAE und Abschnitt 4.14.6 UStAE geändert ().
Hintergrund: Der EuGH hat in seinem Urteil vom - C-394/04 und C-395/04, Ygeia, festgestellt, dass Dienstleistungen, die naturgemäß im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und im Prozess der Erbringung dieser Dienstleistungen zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind, „eng verbundene Umsätze“ im Sinne der Richtlinienvorschrift – Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe b der 6. EG-RL (jetzt: Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL) - darstellen.
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hat der BStBl II 2016 S. 781