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BFH Urteil v. - V R 47/80 BStBl 1985 II S. 282

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 4, 5UStG 1951 § 7

Änderung nach § 174 AO 1977 nur zulässig, wenn derselbe Sachverhalt mehrfach zum Gegenstand der Besteuerung gemacht wurde

Leitsatz

Werden nicht dieselben Sachverhalte zum Gegenstand der Besteuerung gemacht, so rechtfertigt die lediglich materiell-rechtliche Verknüpfung der rechtlichen Qualifikation nicht ein auf § 174 Abs. 4 AO 1977 gestütztes Änderungsbegehren eines Dritten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 282
IAAAA-92033

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