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Einkommensteuer | Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben - Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024 (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024 bezüglich der Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bekannt gegeben ( :002).
Hintergrund: Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern (z. B. Baumschulkulturen). Sie unterliegen der jährlichen Bestandsaufnahme und gehören zum Umlaufvermögen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist das Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten, mit den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online ...