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EnergieStG | Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre (BFH)
Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck i. S. von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG haben, wenn dadurch eine Schutzgasatmosphäre erzeugt wird, die für den Produktionsprozess erforderlich ist (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG wird auf Antrag eine Steuerentlastung gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 und 10, Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4a EnergieStG versteuert worden sind und von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes gleichzeitig zu Heizzwecken und zu anderen Zwecken als Heiz- oder Kraftstoff verwendet worden sind.
Sachverhalt: Streitig ist, ob bereits das Entstehen einer inerten Gasmischung, bestehend aus dem zwangsläufig infolge der Erdgasverbrennung entstehenden Rauc...