Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine Anschaffung i. S. des § 6b EStG noch eine Ersatzbeschaffung i. S. des Abschn. 35 EStR
Leitsatz
Die Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i.S. von § 6b EStG und keine Ersatzbeschaffung i.S. von Abschn. 35 EStR. Die den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage nach § 6b EStG oder Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Abschn. 35 EStR kann daher nicht von dem Teilwert eines aus dem Privatvermögen eingelegten Wirtschaftsguts abgezogen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 250 NAAAA-92027
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