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BFH Urteil v. - I R 99/80 BStBl 1985 II S. 18

Gesetze: KStG a. F. § 6 Abs. 1 Satz 2KStG a. F. § 7a

Verdeckte Gewinnausschüttung einer Organgesellschaft an Minderheitsgesellschafter trotz Vorteil des Organträgers

Leitsatz

Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Organgesellschaft darf den Gesellschaftern auch dann keine Vermögensvorteile zuwenden, wenn seine Handlungsweise für den Organträger von Vorteil wäre. Der Vorteilsausgleich muß sich zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter vollziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 18
WAAAA-92011

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